|
Personenbeförderung
|
D 1
|
Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Krafträder - zur
Personenbeför- derung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger = zulässige
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse B/C1 und C
beachten. Die Ausbildung erfolgt auf einem Mietfahrzeug. |

|
D1E
|
Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers die Leermasse des Zug- fahrzeugs nicht übersteigen.
Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse D1 beachten. Die
Ausbildung erfolgt auf einem Mietfahr- zeug. |
|
D
|
Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Krafträder – zur Personenbeför- derung mit mehr als 8
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse B erforderlich. Die
Ausbildung erfolgt auf einem Mietfahrzeug. |

|
DE
|
Kombination
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750
kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz
Klasse D erforderlich. |
|