Personenbeförderung

 

D 1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder  - zur Personenbeför- derung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger = zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als  750 kg). Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse B/C1 und C beachten. Die Ausbildung erfolgt auf einem Mietfahrzeug.

D1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zug- fahrzeugs nicht übersteigen. Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse D1 beachten. Die Ausbildung erfolgt auf einem Mietfahr- zeug.

 

D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder – zur Personenbeför- derung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse B erforderlich. Die Ausbildung erfolgt auf einem Mietfahrzeug.

DE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter 21 Jahre. - Vorbesitz Klasse D erforderlich.